Willkommen im Schwimmbad Hoornse Vaart in Alkmaar! Für ein schönes und sicheres Badeerlebnis bitten wir unsere Besucher, die Hausregeln unserer Unterkunft zu respektieren. Diese Regeln sind nicht nur für die Sicherheit und Hygiene unserer Besucher da, sondern auch um sicherzustellen, dass jeder sein Badeerlebnis genießen kann. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Hausregeln besprechen. Wir bitten Sie freundlich, diese Hausregeln zu lesen und sie während Ihres Besuchs in unserem Schwimmbad einzuhalten. Wir wünschen Ihnen ein schönes und sicheres Badeerlebnis!
1.1 Der Zugang zur Badeinrichtung wird nach dem Kauf einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Personen unter 18 Jahren, die nicht schwimmen können, sind herzlich willkommen unter der Bedingung, dass sie von jemandem im Alter von 18 Jahren oder älter begleitet werden. Der Zugang gilt einmalig für die festgelegten Öffnungszeiten an dem Tag, an dem die Eintrittskarte gekauft wird. Die Kasse des Schwimmbads schließt eine halbe Stunde bevor die Badeinrichtung schließt.
Vor dem Schwimmen ist man verpflichtet zu duschen.
Das Tragen von Schuhen in den nassen Sanitärbereichen und auf den Schwimmbadbereichen ist nicht gestattet.
2.3 Personen, die Träger einer ansteckenden Krankheit sind und damit die Gesundheit anderer Besucher gefährden, dürfen die Badeinrichtungen nicht benutzen.
Der Besucher betritt die Badeinrichtung auf eigene Gefahr.
4.1 Die Gemeinde und die Mitarbeiter der Badeeinrichtung haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, Körperverletzungen, die von Dritten zugefügt wurden, oder den Diebstahl von persönlichen Eigentum.
4.2 Der Besucher haftet für Schäden, die durch sein Verschulden an
Mitarbeiter des Schwimmbads, Waren, Gebäude oder an andere
Besuchern zugefügt wurde.
4.3 Alle Anweisungen der Mitarbeiter des Schwimmbads sind von den Besuchern zu befolgen. Bei Weigerung kann der Verweis aus dem Sportkomplex erfolgen, ohne dass der Besucher das Recht auf Erstattung des Eintrittspreises hat.
Wir erstatten bei Diebstahl und anderen Straftaten immer Anzeige bei der Polizei.
Belästigendes Verhalten gegenüber anderen Besuchern ist zu unterlassen.
6.2 Wiederholt lästiges, anstößiges oder anderweitig unerwünschtes Verhalten führt zu Maßnahmen gemäß den Vereinbarungen im Pakt ’fröhlich und sicher’ (Zugangsverbot, Meldung und/oder Anzeige bei der Polizei).
7.1 Die Nutzer der Schwimmbäder müssen ordentliche Badebekleidung tragen. Die Mitarbeiter des Schwimmbads sind befugt zu beurteilen, ob die Badebekleidung den Standards des guten Anstands entspricht. Sollte die Badebekleidung nach Ermessen des Mitarbeiters nicht den Standards des guten Anstands entsprechen, wird der Zutritt zum Schwimmbad sofort verwehrt. Sollten andere Besucher Anstoß an Ihrer Badebekleidung nehmen, erfolgt gemäß dem Protokoll “Fröhlich und Sicher” der sofortige Ausschluss von den Schwimmanlagen von Alkmaar und es wird stets Meldung bei der Polizei erstattet.
Das Springen oder Tauchen vom Sprungbrett muss in Verlängerung des Brettes erfolgen.
8.2 Das Laufen in den Badeeinrichtungen ist nicht gestattet.
8.3 Das Werfen von harten Gegenständen ist in der Badeanstalt nicht gestattet.
8.4 Besucher, die kein Schwimmabzeichen haben oder nach Meinung des Badpersonals nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen, dürfen nur das Wellenbad, den Wasserspielplatz, das Lehrschwimmbecken und das Freibad nutzen.
8.5 Für die Sicherheit aller Besucher gelten feste Vereinbarungen über die Verwendung von Schwimmhilfen. Während des Freizeitschwimmens ist es verpflichtend, Kinder ohne Schwimmabzeichen Schwimmflügel tragen zu lassen. Schwimmwasten sind nicht erlaubt. Schwimmflügel sind an der Rezeption erhältlich oder beim Bademeisterposten auszuleihen.
8.6 Das Mitbringen zerbrechlicher Gegenstände ist nicht gestattet.
8.7 Es ist nicht gestattet, die Tribüne am 50-Meter-Becken zu betreten.
9.1 Die Benutzung der Rutsche ist nur in der auf den Schildern mit den Piktogrammen angegebenen Weise erlaubt.
9.2 Kinderen ohne Schwimmabzeichen dürfen die Rutsche benutzen, wenn sie Schwimmflügel tragen.
Tauchen ist bei einer Wassertiefe von 2,00 Metern oder mehr gestattet. Mit Schildern und/oder Piktogrammen geben wir an, wo nicht getaucht werden darf.
Alkoholische Getränke dürfen von Personen ab 18 Jahren in begrenztem Maße im Sportcafé konsumiert werden. Im Rest des Komplexes ist der Konsum alkoholischer Getränke nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Sportkomplex nicht gestattet.
Haustiere sind in der Sportstätte mit Ausnahme von Assistenzhunden nicht gestattet.
Das Verzehren von Lebensmitteln ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen (gekennzeichnet durch Schildern und/oder Piktogrammen) gestattet.
Fundstücke können Sie an der Kasse abgeben.
